Kein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds mit aktuellem negativen PCR-Test an Betriebsräteversammlung unter Verweis auf „2G-Regelungen“

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 15.11.2021 kann einem Betriebsratsmitglied die Teilnahme an einer Betriebsräteversammlung am 16. bis 17.11.2021 nicht unter Hinweis auf die sog. „2G-Regelungen“ versagt werden, wenn das Betriebsratsmitglied zu Beginn der Sitzung einen negativen PCR-Test vorlegt.

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https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/18_11_2021_1/index.php