Beschäftigte im Einzelhandel entlasten: Keine Sonntagsöffnungen erlauben

LINKE NRW

Die Landesregierung NRW hat am Dienstag (17. März) weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Während auf der einen Seite soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt werden sollen und fast alle Einrichtungen in denen Menschen sich treffen können geschlossen werden sollen, soll im Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel, auf Wochenmärkten, bei Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr erlaubt sein. Das ist aus Sicht der LINKEN in NRW nicht hinzunehmen.

„Gerade die Beschäftigten im Einzelhandel, Apotheken und Krankenhäusern sind derzeit besonderen Belastungen ausgesetzt und arbeiten am Limit“, erklärt dazu die Landesprecherin der LINKEN in NRW, Inge Höger. Und ergänzt: „ Während die meisten öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte schließen müssen und Beschäftigte in Kurzarbeit oder Erwerbslosigkeit entlassen werden, ist die Arbeit in Einzelhandel und in Supermärkten besonders belastend. Die Beschäftgiten müssen auf der einen Seite Personalmangel aufgefangen, der durch Krankheit und Kinderbetreuung von Kolleg*innen anfällt. Auf der anderen Seite kommt eine besondere Belastung durch die verunsicherte Kundschaft hinzu, die sich unter anderem in Hamsterkäufen und unsozialem Verhalten äußert.“

DIE LINKE hat sich immer schon und grundsätzlich gegen Sonntagöffnung im Einzelhandel ausgesprochen. Und in der derzeitigen Belastungssituation benötigen die Beschäftigten erst Recht ein ruhiges Wochenende. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Landesregierung die Krise nutzt, um die Ladenöffnungszeiten weiter zu entgrenzen.