Satzung der LAG Betrieb und Gewerkschaft NRW

Aufgabe der LAG soll es sein gewerkschaftliche und betriebliche Interessen zusammenzubringen und so die Position der LINKEN innerhalb der Gewerkschaften und der innerbetrieblichen Welt zu stärken.

Um dies zu erreichen, soll es Ziel sein den, Dialog mit den Gewerkschaften und den betrieblichen Interessensvertretungen herzustellen. Die LAG fungiert als Scharnier zwischen Partei und den Gewerkschaften und Betriebsräten. Dies ist notwendig um unser Profil als Arbeiter:innenpartei im Wandel der Zeit anzupassen und zu schärfen im Interesse und Tradition der Arbeiter:innenbewegung.

Die "LAG Betrieb & Gewerkschaft - DIE LINKE NRW" ist als Landesarbeitsgemeinschaft der

Partei DIE LINKE ein Zusammenschluss im Sinne von § 7 der Landessatzung der Partei DIE LINKE.NRW.

Mitglied der "LAG Betrieb & Gewerkschaft - DIE LINKE NRW“ kann sein, wer Mitglied der Partei DIE LINKE ist.

Die Mitgliedschaft in der "LAG Betrieb & Gewerkschaft - DIE LINKE NRW" muss dem Landessprecher:innenrat gegenüber schriftlich beantragt werden. Gleichzeitig wird auch die Mitgliedschaft der Bundes- AG beantragt. Dem schriftlichen Formerfordernis ist auch mit einer elektronischen Mail oder durch online Anmeldung genüge getan. Dieser Antrag kann dann innerhalb von 3 Wochen durch den Landessprecher:innenrat abgelehnt werden.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus der Partei oder aus der LAG, Aberkennung der Parteimitgliedschaft, Parteiausschluss, Ausschluss aus der LAG. durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung oder Tod.

Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Personal- oder Betriebsrat.

Das aktive Wahlrecht erlangt man nach 6-wöchiger Mitgliedschaft in der LAG. Die Widerspruchsfrist gem. § 2 (1) ist hierbei nicht zu berücksichtigen.

 

Das passive Wahlrecht erlangt man nach 3-monatiger Mitgliedschaft in der LAG.

 

Die Zeiten der Mitgliedschaft in der LAG Betrieb und Gewerkschaft in anderen Landesverbänden wird angerechnet.

Die Größe des Landessprecher:innenrates wird durch die Landesmitgliederversammlung beschlossen.

Der Landessprecher:innenrat wird für eine Zeit von zwei Jahren gewählt. Mitglieder des Landessprecher:innenrates können mit einfacher Mehrheit auf einer Landesmitgliederversammlung abgewählt werden. Diese Abwahl muss den Mitglieder der LAG 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.

 Der Landessprecher:innenrat trifft sich regelmäßig.

Mindestens einmal im Jahr muss eine Landesmitgliederversammlung einberufen werden und bei Bedarf und in Ausnahmefällen per Videokonferenz. Zu den Digitalen Mitgliederversammlungen kann auf Grund der Planung eine Anmeldung nötig sein.

Eine Landesmitgliederversammlung ist ordnungsgemäß einberufen worden, wenn eine Einladung mit Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher den Mitgliedern der LAG bekannt gegeben worden ist.

Der Landessprecher:innenrat lädt zu einer Landesmitgliederversammlung ein.

Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 17.02.2024 in Dortmund