BAG-Urteil zur 24-Stunden-Pflege

um Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege, Mindestlohnansprüchen, Bereitschafts- und Arbeitszeit sagte Anja Piel, DGB-Bundesvorstandsmitglied:

„Das Urteil ist ein Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege: Auch wer in anderen EU - Ländern unter Vertrag steht, hat in Deutschland elementare Schutzrechte bei Lohn und Arbeitszeiten und das nicht nur auf dem Papier. 

 

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